An den Wasserballwart Landesgruppe Ost des DSV --------------------------------- 26.03.2007
Beschwerde
Die Männermannschaft des SV Halle e.V. / Abteilung Wasserball (nachfolgend SV Halle), die am Spielbetrieb der 2. Wasserballliga – Ost 2006 / 07 teilnimmt, reicht beim Wasserballwart der Landesgruppe – Ost, Sportkamerad Ulf Althaus, Beschwerde zur Entscheidung des Rundenleiters, Jens Pollex, hinsichtlich der Absage / Verlegung des Spieles 71, SV Halle – SSV Leutzsch, welches für Samstag, 24.03.2007, 16.00 Uhr angesetzt war, ein.
Die Begründung zu dieser Beschwerde ist der nachfolgenden Stellungnahme / Erklärung des SV Halle zu entnehmen:
- Der SV Halle hat mit Wut, Enttäuschung und großer Sorge hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Wasserballs in der LGO die nicht nachvollziehbare Entscheidung des Rundenleiters, Jens Pollex, zur Absage / Verlegung des Spiels 71 zur Kenntnis nehmen müssen.
- Die Entscheidung das Spiel 71 aufgrund einer Antragstellung des SSV Leutzsch beim Rundenleiter wegen Krankheit von fünf Aktiven abzusagen, ist unsportlich, nicht akzeptabel und wettbewerbsverzerrend.
- Es gibt keine aktuellen Wettkampfbestimmungen des DSV und Durchführungs- bestimmungen der LGO, die Kriterien enthalten, die die Entscheidung des Runden- leiters rechtfertigen.
- Nach § 312 der WKB des DSV ist eine Mannschaft mit sieben Spielern spielberechtigt. Da der SSV Leutzsch wegen Nichtspielfähigkeit den Antrag auf Absage / Verlegung gestellt hat, heißt dies, dass nur sechs Aktive verfügbar gewesen wären. Demnach besitzt der SSV Leutzsch rein rechnerisch nur über einen Kader von elf Spielern. Die ist selbstver- ständlich für ein Team der 2. WLO viel zu wenig. Aber warum soll der SV Halle der Leitragende für Versäumnisse der Nachwuchsarbeit etc. der Leutzscher sein? Dann kann man eben nur in der Landesliga spielen oder muss mit dem bescheidenen Spielerpotential die Meisterschaftsrunde der 2.WLO durchziehen. Ein Aspekt mehr, der die Entscheidung des Rundenleiters nicht nachvollziehbar erscheinen lässt.
- Der SV Halle hat vom SSV Leutzsch eine E-Mail ( 22.03.2007, 08.47 Uhr ) zugestellt bekommen, die entsprechend § 311 der WKB Wasserball des DSV keinen verbindlichen Charakter hinsichtlich Spielabsage / Verlegung besitzt, sondern nur eine informative Mitteilung darstellt. Auch wurde nicht ansatzweise der Antrag an den SV Halle auf Zustimmung zu einer Spielverlegung ( § 311 ) gestellt. Eine entsprechende Anfrage nach interner Abstimmung innerhalb des SV Halle beim Rundenleiter per E-Mail ( 22.03.2007, 20.18 Uhr ) zum rechtsverbindlichen Charakter der Leipziger Information blieb seitens des Rundenleiters unbeantwortet. Gleichzeitig hat der SV Halle dem Rundenleiter mitgeteilt, dass sich der SV Halle mir der Absage / Verlegung nicht einverstanden erklären kann.
- Die höchstwahrscheinlich bzw. anzunehmende „offizielle Mitteilung“ des Rundenleiters an den teilnehmende Verein SV Halle (Verpflichtung des Rundenleiters laut §311 ) liegt nur als kommentarlose Kopie einer E-Mail ( 23. 03.2007, 13.43 Uhr ) vor. Darin wird den SSV Leutzsch die Absage bestätigt nicht aber dem SV Halle in irgendeiner Form, die Entscheidung des Rundenleiters rechtsverbindlich dargelegt ( § 311 ).
- Die bewusste E-Mail wäre selbst bei Rechtsverbindlichkeit dem SV Halle zu spät vom Rundenleiter zugestellt worden. § 311: Zwei Tage vor Spielbeginn ( 22.03.2007, 16.00 Und nicht 23.03.2007, 13.43 Uhr ).
- Als Veralberung und einer nicht zu überbietenden Arroganz wird die Bemerkung des Rundenleiters in der E-Mail an den SSV Leutzsch „der Zahlung der Verwaltungsgebühr Von 50.- ? sieht der Schatzmeister freudig entgegen.“ durch den SV Halle aufgefasst.
- Beim SV Halle wird durch ein gut funktionierendes Zusammenwirken von Management, Trainer und Mannschaft dahin gearbeitet, dass mit Vorlage des verbindlichen Spielplanes eine zielgerichtete Terminplanung auf die vorgegebenen Spieltermine realisiert wird. Ziel ist dabei unter Beachtung aller Belange, wie Beruf, Studium, Aus – und Weiterbildung sowie Urlaub, eine leistungsstarke Mannschaft zu den angesetzten Terminen zur Verfügung zu haben. Unter diesem Aspekt und dem Aspekt der Belegung der SWH Robert-Koch-Straße scheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Neuansetzung ( nur am Wochenende ) des Spieles 71 frühestens nach dem 15.04. 2007 möglich zu sein.
- Ein neuer Spieltermin wird wie auch immer zum Nachteil des SV Halle sein, da das geplante Team, welches am 24.03.2007 für den SV Halle spielen sollte, aufgrund der zu absolvierenden Verpflichtungen ( Beruf, Studium, Aus – und Weiterbildung, Urlaub ) bis zum Saisonende nicht wieder verfügbar sein wird.
- Durch die Absage ist dem SV Halle ein finanzieller Verlust von ca. 500.- Euro entstanden. Eine genaue Aufstellung wird dem Rundenleiter (§ 311) bis 05.04.2007 zur zeitnahen Bearbeitung und Überweisung zur Verfügung gestellt.
- Die nicht nachvollziehbare und nicht zu akzeptierende Entscheidung des Rundenleiters, Jens Pollex, zur Absage / Verlegung des Spiels 71 veranlasst den SV Halle, am 15.04.2007 eine außerordentliche Sitzung der Abteilungsleitung mit der Mannschaft durchzuführen. Dabei wird entschieden, inwieweit 1. ein Rückzug des SV Halle aus der 2.WLO vollzogen werden soll und 2. ein Rücktritt des Verantwortlichen für das Management die Folge ist.
- Mit der Absage / Verlegung wird dem gastgebenden Verein, SV Halle, unverständlicherweise ein hohes Maß an zusätzlicher Arbeit übertragen und gleichzeitig die kontinuierliche und gewissenhafte Arbeit des Managements missachtet.
Neben der Bearbeitung dieser Beschwerde sollten wenigsten seitens der LGO in den Durchführungsbestimmungen umgehend Veränderungen im Regelwerk herbeigeführt werden, die eine ähnliche unsportliche Entscheidung in der Zukunft ausschliessen.
Für den SV Halle Bernd Koch
Als Kopie per E-Mail an Jens Pollex Als Kopie per Brief an SSV Leutzsch und an Sportkamerad Michel | |
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